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PCR Testpflicht bei der Einreise nach Spanien

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Ab dem 23. November 2020 ist ein diagnostischer Test für alle internationalen Passagiere erforderlich, die aus einem Risikoland oder -gebiet kommen, deren Endziel ein Hafen oder Flughafen in Spanien ist, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Wohnort.

Der diagnostische Test, der erforderlich sein wird, ist der PCR Test (COVID-19 RT-PCR). Andere diagnostische Tests wie Antikörper-Schnelltests, Antigen-Schnelltests oder Hochleistungsserologien (ELISA, CLIA, ECLIA) werden erst dann akzeptiert, wenn ihre Verwendung in der Europäischen Union harmonisiert ist. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft in Spanien durchgeführt werden.

Die spanische Regierung hat beschlossen, diese Maßnahme einzuführen, sobald die Kriterien und der gemeinsame Rahmen für die Maßnahmen, die auf Reisende aus Gebieten mit höherem Risiko anzuwenden sind, im Rahmen der Europäischen Union durch die Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates der Europäischen Union vom 13. Oktober 2020 über einen koordinierten Ansatz zur Einschränkung der Freizügigkeit als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie verabschiedet worden sind.

Auf europäischer Ebene ist Deutschland nach Angaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten  bereits ein Risikogebiet.

Der Arbeitsablauf ist wie folgt: Passagiere, die aus Risikoländern kommen, erhalten beim Ausfüllen des Gesundheitskontrollformulars, nachdem sie erklärt haben, dass sie 72 Stunden vor ihrer Ankunft eine negative PCR durchgeführt haben, einen QR-Code. Die Fluggesellschaften und Reedereien prüfen vor dem Boarding, ob sie über den QR-Code verfügen. Ausnahmsweise kann das Papierformular jedoch beim Boarding vorgelegt werden, wenn das Dokument den negativen Nachweis erbringt.

Der Passagier muss während seiner Reise das Dokument mit sich führen, das beweist, dass der diagnostische Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Bei dem Dokument muss es sich um das Original handeln, das in spanischer oder englischer Sprache auf Papier oder in elektronischer Form verfasst sein und mindestens den Vor- und Nachnamen des Reisenden, die Pass- oder Personalausweisnummer, das Datum des Tests, die Identifikations- und Kontaktdaten des Analysezentrums, die angewandte Technik und das negative Testergebnis enthalten muss.
Ob der negative Test auch bei der Einreise mit dem PKW vorgelegt werden muss, geht aus der Mitteilung der spanischen Behörden nicht hervor. Man kann aber davon ausgehen.
Quelle: Spanisches Fremdenverkehrsamt / Bild: Pixabay