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Quarantäne nach dem Urlaub vermeiden

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Wer Urlaub in einem Risikogebiet oder gar in einem Land mit Reisewarnung gemacht hat, muss sich bislang nach seiner Rückkehr in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weil befürchtet wird, dass viele Urlauber sich nicht daran halten, haben sich die Gesundheitsminister am Freitag darauf geeinigt, dass es freiwillige Corona-Tests unter anderem an Flughäfen geben soll. Wie diese Teststellen finanziert werden und wer die Schnelltests durchführt, ist noch offen. Bis diese Fragen geklärt sind, müssen Rückkehrer 14 Tage zu Hause bleiben. Es kommt also aufs Timing an, um pünktlich wieder den Alltag zu beginnen. Ansonsten müssen Rückkehrer mit unangenehmen Konsequenzen rechnen. Welche das sind und welche Möglichkeiten Rückkehrer aus Risikogebieten haben, eine Quarantäne zu umgehen, wissen die ARAG Experten.

Für die meisten EU-Länder wurde die Reisewarnung im Juni aufgehoben. Auch für die Schengen-Staaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein gilt laut Auswärtigem Amt keine Reisewarnung mehr. Vor Reisen in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, nach Luxemburg, Andorra, Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat wird derzeit gewarnt. Dies gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020. In diesen Ländern gibt es mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Risikogebieten, für die ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht; darunter  auch Ferienziele wie z.B. die Türkei und Ägypten. Für Urlauber aus diesen Ländern bedeutet das bei Rückkehr nach Deutschland ebenfalls eine Quarantäne von 14 Tagen. Die Liste der Länder und Gebiete, wird vom Robert Koch-Institut fortlaufend aktualisiert und an die örtlichen Infektionszahlen angepasst.

Müssen Arbeitnehmer nach ihrem Urlaub in 14-tägige Isolation, weil sie ihre Ferien wissentlich in einem Risikogebiet verbracht haben, können sie nach Auskunft der ARAG Experten ihre Lohnansprüche für die Fehlzeit verlieren. Wird die Destination plötzlich und unerwartet während des Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt, stehen die Chancen auf Lohnfortzahlung hingegen gut, obwohl es nach Auskunft der ARAG Experten keine geltende Rechtsprechung dazu gibt.

Die ARAG Experten raten Eltern, die eine Quarantäne nach der Rückkehr aus den Ferien billigend in Kauf nehmen, die 14 Tage so zu legen, dass die erzwungene Auszeit am ersten Schultag vorbei ist. Ansonsten könnte der Quarantäne-Fehltag beim schulpflichtigen Nachwuchs als unentschuldigt gewertet werden. Zudem kann ein Bußgeld verhängt werden.

Übrigens: Auch Lehrer, die aufgrund einer Reise in ein Risikogebiet zu spät ihren Schuldienst antreten, müssen wegen unerlaubten Fernbleibens mit Lohnkürzungen rechnen.

Quarantäne nach dem Urlaub umgehen
„Einreisende aus Risikogebieten können gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer von der Absonderungsverpflichtung ausgenommen sein, sofern sie durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, dass sie nicht mit SARS-CoV-2 infiziert sind“, lautet die Vorgabe der Bundesregierung. Wer also vor seiner Rückkehr aus den Ferien einen höchstens 48 Stunden alten Molekularbiologischen Test (PCR-Test) sowie ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorweisen kann, muss nicht in Quarantäne.

Eine Liste, aus welchen Ländern ein solcher Test akzeptiert wird, veröffentlicht das Robert Koch-Institut. Gemeinsam mit Auswärtigem Amt und dem Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat wird diese Liste vom Bundesgesundheitsministerium regelmäßig aktualisiert. Urlauber, die keine Möglichkeit haben, sich vor ihrer Heimkehr am Ferienort testen zu lassen, können auch in Deutschland einen Test durchführen lassen, müssen aber bis zu 48 Stunden auf das Ergebnis warten und so lange in Quarantäne, bis ein Testergebnis vorliegt. Wer die etwa bereits am Flughafen Frankfurt angebotenen Testmöglichkeiten nutzt, sollte sich das Ergebnis laut ARAG Experten zudem unbedingt ärztlich attestieren lassen, da das bloße Testergebnis nicht ausreicht, um eine Quarantäne zu vermeiden.
Quelle: ARAG Versicherung