
Das Auswärtige Amt hat die Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei aktualisiert. Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild:
In der Türkei kommt es weiterhin zu willkürlichen Festnahmen, Ausreiseverboten und Einreiseverweigerungen gegenüber deutschen Staatsangehörigen, auch wenn diese zuvor ungehindert reisen konnten. Grundlage für solche Maßnahmen sind häufig Vorwürfe im Zusammenhang mit angeblicher Unterstützung terroristischer Organisationen wie der PKK oder der Gülen-Bewegung.
Der türkische Terrorismusbegriff ist sehr weit gefasst und erlaubt Strafverfolgung schon bei Handlungen, die in Deutschland unter die Meinungsfreiheit fallen – etwa das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien. Auch Aktivitäten wie die Teilnahme an Demonstrationen, das Unterzeichnen von Petitionen oder die Mitgliedschaft in legalen Vereinen mit kurdischem Bezug können problematisch sein, selbst wenn sie lange zurückliegen.
Zudem führt das türkische „Anti-Desinformationsgesetz“ dazu, dass Äußerungen, welche Behörden als „unwahr“ oder sicherheitsgefährdend ansehen, strafrechtliche Folgen haben können. Fälle von Ausreisesperren oder Festnahmen betreffen besonders Personen mit familiären oder persönlichen Bindungen in die Türkei, darunter auch Doppelstaatler.
Auch Journalisten sind betroffen: Akkreditierungen werden ohne Begründung verweigert, und regierungskritische Äußerungen können zu Berufsverboten oder Strafverfahren führen.
Bild: Pixabay
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